Ihre Vorteile

Ihr Profit
  • Hohe berufliche Qualifikationen im wirtschaftlichen Umfeld
  • breite Allgemeinbildung
  • Persönlichkeitsbildung und Management-Skills
Kurze Ausbildungszeit
  • HAK-Abschluss:
    8 Semester, Reife- und Diplomprüfung (inkl. Unternehmerprüfung)
  • HAS-Abschluss:
    4 Semester, Abschlussprüfung (inkl. Unternehmerprüfung)
Ziele
  • Aufstieg im Beruf
  • interessante und verantwortungsvolle Tätigkeitsbereiche
  • gute Bezahlung
  • Studium
Unterrichtszeiten

5-Abend-Form: Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 21:55 Uhr

3-Abend-Form: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 18:00 Uhr bis 21:55 Uhr

Keine Kosten
  • Hohe berufliche Qualifikationen im wirtschaftlichen Umfeld
  • breite Allgemeinbildung
  • Persönlichkeitsbildung und Management-Skills

Fragen und Antworten

Deutschprüfung (Externistenprüfung über Deutsch auf Niveau der 8. Schulstufe)
in der HS Linz 26, Ferdinand-Hüttner-Schule, Wieningerstraße 15, 0732 38 26 38.

Geben Sie die Dokumente im Sekretariat der Schule oder bei Frau Prof. Hainberger/Prof. Dostal ab.

Module sind Unterrichtsgegenstände, die in einem Halbjahr angeboten und unterrichtet werden.

Wir teilen jede Studierende/jeden Studierenden einem Semester/Halbjahr zu. Dies ist etwas Ähnliches wie eine Klasse. Sie gehören also zu dem Semester, in dem Sie die meisten Module belegen.

Diese Semester werden von den Studienkoordinatorinnen (ähnlich einem Klassenvorstand) betreut.

Diese Anmeldung erfolgt mittels eines Formulars, das im Sekretariat erhältlich oder im Ablagefach vor dem Konferenzzimmer zu entnehmen ist.
Eine solche Anmeldung ist nur dann möglich, wenn die Module vollständig besucht werden können.

Die meisten Module sind jedoch nicht frei wählbar, sondern sind an erfüllte Voraussetzungen gebunden. Dazu gibt es eine „Modulübersicht“ .

Das vollständige ausgefüllte und unterschriebene Formular ist beim jeweiligen Studienkoordinator des Semesters rechtzeitig (spätestens Ende der 2. Woche nach Semesterbeginn) zu übergeben.

Eine Abmeldung vom Modulbesuch ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Beratung durch die andragogische Koordinatorinnen
  • innerhalb der ersten drei Wochen eines Semesters

Wenn Studierende ein Modul, für das sie angemeldet sind, nicht besuchen und sich nicht innerhalb der ersten drei Wochen davon abmelden, werden sie nicht beurteilt. Dies hat dieselben Auswirkungen wie eine Beurteilung mit Nichtgenügend.

Hat jemand den Lehrstoff, der in einem Modul vorgesehen ist, schon auf andere Art und Weise erlernt (z. B. in einem Kurs am WIFI oder BFI oder im Beruf) und kann dies nachweisen (Kursbestätigungen, Arbeitsplatzbeschreibungen), so kann sie/er die Kenntnisse mittels einer Modulprüfung nachweisen. Die Modulprüfung muss bei den Andragogen beantragt werden und kann nicht wiederholt werden. Bei negativer Beurteilung ist der Modulbesuch vorgesehen.

Kann jemand mittels des Zeugnisses einer höheren od. mittleren Schule nachweisen, dass sie/er bestimmte Lehrstoff-Teile bereits erlernt und mit einer positiven Note abgeschlossen hat, so kann ihr/ihm dies eingerechnet werden. Sie/er muss dann das entsprechende Modul oder die entsprechenden Module nicht besuchen.

Sie müssen Ihre Zeugnisse und ev. Lehrplaninhalte im Sekretariat oder bei den Andragogen abgeben. Ihr/e Studienkoordinator/in des Stammsemesters/-halbjahres (Modulverbandes) gibt Ihnen dann den Bescheid, aus dem die Einrechnungen hervor gehen.

Möchte eine Studierende/ein Studierender bei erstmaligem Eintritt in die Schule ein Modul besuchen, für das ihr/ihm die notwendigen Voraussetzungen fehlen (sie/er kann diese nicht mittels eines Zeugnisses nachweisen), so muss sie/er eine Einstufungsprüfung über den vorgesehenen Lehrstoff ablegen.

Eine solche Einstufungsprüfung kann maximal zweimal wiederholt werden. Man kann sich aber auch für den Besuch des entsprechenden Moduls entscheiden.

Spätestens, wenn Sie in ein Modul einsteigen möchten, in dem die Voraussetzung eine positive Note oder Einrechnung des vorletzten Moduls ist und spätestens, wenn Sie zu den abschließenden Prüfungen antreten möchten.

Leistungsfeststellung

Studierende können am Ende eines jeweiligen Moduls  – also kurz vor dem Ende des Semesters – eine Leistungsfeststellung ablegen, wenn das Modul mit einem „Nicht genügend“ oder „Nicht beurteilt“ abgeschlossen würde. Die Beurteilung der Leistungsfeststellung ist Teil der Modulbeurteilung. Bisherige Noten werden dadurch nicht ersetzt. 

Kolloquium: Für Studierende, die in einem Modul ein „Nicht beurteilt“ oder ein „Nicht genügend“ erhalten haben. 

In Modulen mit Schularbeiten besteht das Kolloquium aus einer schriftlichen Prüfung und bei Bedarf zusätzlich zur schriftlichen Prüfung noch aus einer mündlichen Prüfung. Über den Bedarf für eine zusätzliche mündliche Prüfung entscheidet die Lehrkraft.

In Modulen, in denen es keine Schularbeiten gibt, besteht das Kolloquium entweder aus einer schriftlichen Prüfung oder aus einer mündlichen Prüfung.  Welche Form der Prüfung festgelegt wird, entscheidet die Lehrkraft.

Ein Kolloquium kann erst nach Abschluss des Semesters und Erhalt eines Semesterzeugnisses abgelegt werden. Ein Kolloquium über ein laufendes Modul ist nicht möglich.

Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten, ein negativ beurteiltes Modul positiv abzuschließen, und zwar nach folgenden Modellen:

a) Kolloquium – Wiederholung des Kolloquiums – nochmaliger Besuch des Moduls

b) Kolloquium – nochmaliger Besuch des Moduls – Kolloquium

Über die Form (schriftlich oder mündlich oder beides) entscheidet die Lehrkraft, wobei schriftliche Kolloquien nur in jenen Gegenständen zulässig sind, in denen Schularbeiten vorgesehen sind.

Beachten Sie, dass es für die Ablegung von Kolloquien von der Schule festgesetzte Termine gibt, die jeweils rechtzeitig auf der Website der Schule bekanntgegeben werden. Prüferin/Prüfer ist jene Lehrkraft, die das jeweilige folgende Modul unterrichtet.

Zu allen Prüfungen außerhalb des regulären Unterrichts im Modul (Einstufungsprüfungen, Modulprüfungen, Kolloquien) müssen sich die Studierenden zentral im Sekretariat der Schule anmelden. Dies geschieht mittels eines Formblattes, das entweder im Sekretariat erhältlich ist oder von der Website downgeloadet werden kann.

Ohne schriftliche Anmeldung kann keine Studierende/kein Studierender geprüft werden.

Man kann sich bis spätestens einen Tag vor der Prüfung direkt beim/bei der Prüfer/Prüferin per Mail abmelden.

Vor Abschluss des Moduls: Intensiv lernen und eine Leistungsfeststellung beantragen.
Nach Abschluss des Moduls:

Das Nichtgenügend steht schon im Zeugnis. Die Möglichkeiten sind bereits im Kapitel „Welche Prüfungen gibt es noch?“ aufgeführt:

a) Kolloquium – Wiederholung des Moduls – Kolloquium

b) Kolloquium – Wiederholung des Kolloquiums – Wiederholung des Moduls

Eine weitere Wiederholung eines Moduls kann nur aus schwerwiegenden Gründen durch die Direktion genehmigt werden.

Im Falle einer länger dauernden Krankheit oder einer länger dauernden beruflichen Unabkömmlichkeit muss unbedingt der zuständige Studienkoordinator informiert werden (am besten schriftlich oder per E-Mail, weniger empfehlenswert telefonisch). Eine Information an das Sekretariat (per E-Mail) als Ergänzung dazu wäre jedenfalls wünschenswert (Absicherung).

Falls eine Studierende/ein Studierender länger als drei Wochen ohne Mitteilung die Schule nicht besucht, wird sie/er automatisch gestrichen. Eine nachträgliche Wiederanmeldung ist in diesem Fall erst im darauf folgenden Semester wieder möglich.

Schulbesuchsbestätigungen werden vom jeweils zuständigen Studienkoordinator/der zuständigen Studienkoordinatorin ausgestellt. Allerdings geschieht dies erst nach einer angemessenen Frist. Beantragen Sie die Schulbesuchsbestätigungen jedenfalls zeitgerecht, am besten schriftlich oder per E-Mail.

In wichtigen Fragen, die nicht auf dieser Seite geklärt werden können, wenden Sie sich bitte an:

  • in schulischen Angelegenheiten: die andragogischen Koordinatorinnen Frau Mag. Inge Hainberger oder Frau Mag. Heike Dostal, oder auch an den Direktor Herr Mag. Wolfgang Rupprecht
  • in organisatorischen Fragen können Sie sich auch an das Sekretariat wenden, im Besonderen an Frau Sylvia Harant.
  • für Fragen hinsichtlich finanzieller Unterstützungen (besondere Schulbeihilfe) ist das Finanzamt zuständig.
  • bei Fragen hinsichtlich sozialversicherungstechnischer Natur wenden Sie sich bitte an den zuständigen Versicherungsträger.

Laut Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Version 2010, werden Studierende in folgenden Fällen vom Schulbesuch abgemeldet:

  • Sie besuchen mehr als drei Wochen ohne Information den Unterricht in den Modulen nicht.
  • Sie können Module, die insgesamt mindestens 10 Wochenstunden in zwei Halbjahren umfassen, nicht positiv abschließen.

Unschlüssig?
Kontaktieren Sie unsere andragogischen Koordinatorinnen

Persönliche Beratung jeden Donnerstag zwischen 17:00 und 18:00 Uhr im Sekretariat (1. Stock).

Mag. Inge HAINBERGER-VIKTORA
haii@hak-linz.at

Mag. Heike DOSTAL
dohe@hak-linz.at

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